Wie werde ich Angler?

Im Volksmund gibt es häufig diese Aussage: „Ich möchte ja gern angeln gehen, aber wo bekomme ich nur den Angelschein her!

Diesen viel zitierten Angelschein gibt es aber gar nicht! Keine Angst, dem schönsten Hobby der Welt, oder ist es doch eher eine Passion, können Sie natürlich trotzdem nachgehen.

Wir sagen Ihnen wie Sie in den Genuss eines „Angelscheines“ kommen.


1.) Zuerst einmal treten Sie in den Fischereiverein Hannover ein!

Im Fischereiverein Hannover e.V. dürfen Sie sofort angeln, auch wenn Sie noch nicht im Besitz der Fischerprüfung sind. Diese müssen Sie dann innerhalb eines Jahres ablegen und der FVH Geschäftsstelle melden. Die Kurse dazu können Sie auch direkt beim FVH absolvieren. Wir bieten mehrmals im Jahr Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung an.  Diese Kurse bieten wir für Mitglieder des FVH zu stark reduzierten Gebühren an!. Das gilt auch für die Fliegenfischerkurse.

Hier bekommen Sie alle Info's zur Mitgliedschaft!


2.) Sie müssen Sich den Einführungsfilm für Neumitglieder anschauen. Einfach das Video von unserer Startseite aus starten. Jedes Neumitglied ist verpflichtet sich dieses Video anzuschauen!

 
3.) Die Fischerprüfung

können sie innerhalb eines Jahres nach Eintritt in den Verein bei uns ablegen. Wir bieten die entsprechenden Lehrgänge mehrmals pro Jahr an.


4.) Sollten Sie auch Interesse haben, das Fliegenfischen zu erlernen,

bieten wir für Sie entsprechende Fliegenfischerkurse an. Der Kurs endet mit der Fliegenfischerprüfung, die in einigen Bundesländern für den Erwerb von Gastkarten zwingend erforderlich ist.

 

Mitglieder werben Mitglieder: Jedes Vollmitglied bekommt, wenn es ein neues Mitglied wirbt, einen Arbeitsdienst im Jahr gutgeschrieben. Unabhängig von der Zahl der Mitglieder die geworben werden, wird immer nur ein (1) Arbeitsdienst/Jahr erlassen. Solltet Ihr schon euren Arbeitsdienst absolviert haben, so wird der für das kommende Jahr fällige Arbeitsdienst erlassen. Das gilt aber grundsätzlich nur, wenn das geworbene Mitglied die Aufnahmegebühr gezahlt hat! Also nicht für Jugendliche, Aktive Partner und Neuaufnahmen aus einem dem AVN angeschlossenen Verein.

Sonst noch Fragen? - Die Geschäftsstelle hilft ihnen gerne weiter!